Wissenswertes - Sammeln von Kastanien

Dem Marronisammlen auf der Spur

Kastanien/Marroni

Dürfen Kastanien/Marroni in «XY» gesammelt werden? Wann kann mit dem Sammeln begonnen werden?

So oder ähnlich mal länger, mal kürzer erreichen uns jedes Jahr mehrere Anfragen, besonders jedoch Ende Sommer anfangs Herbst. Treu unserem Motto «fundiert recherchiert nach bestem Wissen und Gewissen» wendeten wir uns mit dieser Frage an das Bundesamt für Umwelt BAFU.

Zum rechtlichen: Der Art. 699 Abs. 1 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB, SR 210) schreibt folgendes:

"Das Betreten von Wald und Weide und die Aneignung wildwachsender Beeren, Pilze u. dgl. sind in ortsüblichem Umfange jedermann gestattet, soweit nicht im Interesse der Kulturen seitens der zuständigen Behörde einzelne bestimmt umgrenzte Verbote erlassen werden.

Über das Betreten fremden Eigentums zur Ausübung von Jagd und Fischerei kann das kantonale Recht nähere Vorschriften aufstellen."

Aus diesem Grund ist das Sammeln von Edelkastanien in der Schweiz grundsätzlich erlaubt. Die kantonalen Behörden können das Sammeln aber zeitlich, geographisch und nach Art und Menge beschränken.

Im Kanton Tessin besteht z.B. in manchen gepflegten Selven ein Sammelverbot bis zum 11. November. In der kantonalen Gesetzessammlung steht, dass in bewirtschafteten Wäldern die Früchte dem Eigentümer gehören. Der Eigentümer hat aber auf dieses Verbot hinzuweisen. In solchen Kastanienselven dürfen bis zum 11. November auch auf den Wegen keine Kastanien gesammelt werden.

Es gibt auch von Tourismusbüros geförderte Kastanienwanderwege, auf denen es erlaubt ist, rechts und links des Weges Marroni zu sammeln, obwohl sie durch gepflegte Selven führen.

Kurz: Im Allgemeinen ist das Sammeln von Marroni auf Wanderwegen gestattet, sofern keine Schilder «Privat» oder ähnliches auf ein Sammelverbot hinweisen, bzw. es offensichtlich ist, dass es sich um kultivierte Selven handelt. Um jedoch sicher zu gehen erkundigt man sich am besten vor Ort oder klärt die Angelegenheit über die zuständige gewünschte Gemeinde im Vorfeld ab. Privat Grundstücke sind Tabu!

In Murg am Walensee ist auf öffentlichem Grund das Sammeln von Kastanien gestattet, sofern die edlen Nüsse am Boden liegen. Das Pflücken oder herunterschlagen ist verboten.

Wann können Kastanien geerntet werden?

Ob erlaubt oder nicht, wann die Kastanien reif sind ist eine andere Frage. Beginn der Kastaniensaison ist abhängig von der Sorte, Wetter, Temperatur und einer genügend hohen Anzahl Sonnenstunden. Stimmen die klimatischen Bedingungen stehen der Sammelfreude von ca. Ende September bis Ende Oktober, nichts mehr im Weg.

Reif sind nur jene Früchte, die von alleine zu Boden fallen. Schlagen Sie die Kastanien niemals vom Baum, denn dieser kann so verletz werden und erkranken.

Wissen Sie wo das Kastaniensammlen erlaubt oder verboten ist? Oder haben sie eine eigene Selve in der gesammelt werden darf und nach Gewicht bezahlt wird? Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail.